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Erfolg bestätigt

weiterbildung technik

Ihre Leistungen im Rahmen der Weiterbildung bei der Hamburger Akademie sind besonders für Sie persönlich ein Triumph! Sie haben sich durchgebissen, Sie haben sich bewiesen, Sie haben viel Energie in eine lohnende Sache gesteckt. Ihr Erfolg wird durch das Zeugnis der Hamburger Akademie mit Brief und Siegel versehen. Es wird in der Wirtschaft, Industrie und Öffentlichkeit als Abschluss eines renommierten privaten Fernlehrinstituts anerkannt. Sie können es jederzeit als persönliche Referenz vorzeigen oder Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen.

Ihr Zeugnis

Nach Ihrer erfolgreichen Lehrgangsteilnahme erhalten Sie als Bestätigung Ihrer Leistungen das Zeugnis der Hamburger Akademie als "Informations- und Kommunikationstechniker/in HAF". Die Gesamtnote ist die Durchschnittsnote aller Ihrer Einsendeaufgaben.

Das Zertifikat der Hamburger Akademie als "Geprüfte/r Informations- und Kommunikationstechniker/in HAF" erhalten Sie:

  • wenn Sie die Voraussetzungen für das Zeugnis erfüllt haben
    UND
  • wenn Sie an mindestens dem vierten Seminar teilgenommen haben
    UND
  • wenn Sie - im Rahmen des vierten Seminars - eine schriftliche Abschlussprüfung abgelegt haben. In dieser Prüfung belegen Sie Ihre Kenntnisse aller Themenbereiche des Lehrgangs. Die Note dieser Prüfung ist Ihre Zertifikatsnote. Das Zertifikat der Hamburger Akademie weist Ihr Studienergebnis aus und ist gleichzeitig ein Qualifikationsnachweis für die umfassenden Kenntnisse, die Sie auf diesem Gebiet erworben haben. Es dient wie das Zeugnis in der Wirtschaft, Industrie und Öffentlichkeit als umfassende Referenz, die Sie vorzeigen und Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können.

Zertifikat "Staatlich geprüfte/r Informations- und Kommunikationstechniker/in" (Schwerpunkte B und C)
Das Zertifikat der Hamburger Akademie ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Techniker-Prüfung. Sie erhalten das Zertifikat am Ende Ihres Lehrgangs, wenn Sie:

  • alle Studienhefte durchgearbeitet und die entsprechenden Einsendeaufgaben erfolgreich gelöst haben;
  • im Rahmen der Seminare 6-8 in den Vorprüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben; (Eine mangelhafte Note kann durch eine mindestens ausreichende Note in einem Fach des gleichen Lernbereichs ausgeglichen werden)
  • im Fach Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben. Der Stand der Projektarbeit wird durchgängig in den Seminaren fünf bis acht bewertet; es erfolgt eine Verlaufsbewertung. Eine mangelhafte Note kann hier nicht ausgeglichen werden.

Staatliche Prüfung

Zur Prüfung "Staatlich geprüfte/r Informations- und Kommunikationstechniker/in" wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen nachweist:

  • das Zertifikat der Hamburger Akademie für Fernstudien oder ein Abschlusszeugnis der Berufsschule
    UND
  • eine Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
    UND
  • eine 7-jährige einschlägige oder vergleichbare berufliche Tätigkeit inklusive der Berufsausbildung.
  • Darüber hinaus muss der Teilnehmer vom Träger - in Ihrem Fall von der Hamburger Akademie - zur Prüfung gemeldet werden und eine Zulassungsgebühr entrichten.

Über den Ablauf der Prüfungen und die hier geprüften Fächer sowie die Benotung informiert Sie die Hamburger Akademie umfassend im lehrgangsbegleitenden Studienhandbuch sowie in den Seminaren. Je nach gewähltem Schwerpunkt erwerben Sie nach der erfolgreich abgelegten staatlichen Prüfung den staatlichen Techniker-Abschluss mit der Ausrichtung "Fachhochschulreife" oder "Unternehmensführung und Existenzgründung".